Kurzzeitpflege: Was sie kostet und wer sie zahlt
Kurzzeitpflege überbrückt bis zu acht Wochen im Jahr, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht reicht. Was die Pflegekasse zahlt, was du selbst trägst.
Von Jonas Meng · fachlich geprüft von Robin Werner
Nach einem Krankenhausaufenthalt reicht die Kraft zu Hause oft noch nicht, oder die pflegende Person braucht selbst eine Auszeit, ohne dass gleich der dauerhafte Umzug ins Pflegeheim ansteht. Für genau diese Übergangssituationen gibt es die Kurzzeitpflege: eine vorübergehende, vollstationäre Versorgung, die die Pflegekasse mitfinanziert.
Was Kurzzeitpflege ist und wer Anspruch hat
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ist die vorübergehende Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege zeitweise nicht ausreicht. Das Gesetz nennt zwei typische Anlässe: die Übergangszeit im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder sonstige Krisensituationen, in denen die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, etwa weil die pflegende Person selbst erkrankt.
Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5. Ein Antrag vor Beginn ist sinnvoll, aber in akuten Situationen, etwa direkt bei Entlassung aus der Klinik, lässt sich Kurzzeitpflege auch kurzfristig bei der Pflegekasse beantragen.
Wie lange und wie viel
Der Anspruch ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt (§ 42 Abs. 2 SGB XI). Innerhalb dieser Zeit übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege, allerdings nicht unbegrenzt: Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI, Stand 2026). Wie viel davon auf Kurzzeitpflege entfällt und wie viel auf Verhinderungspflege, entscheidest du selbst. Wie die Verhinderungspflege im Detail funktioniert, erklären wir in Verhinderungspflege: Anspruch, Kosten und wie sie funktioniert.
Was die Pflegekasse zahlt und was bei dir bleibt
Der Jahresbetrag deckt nur den pflegebedingten Teil der Kurzzeitpflege. Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten der Einrichtung trägst du selbst, genau wie im dauerhaften Pflegeheim. Wie sich der Heimpreis grundsätzlich zusammensetzt und welcher Teil davon nie von der Pflegekasse übernommen wird, erklären wir ausführlich in Was kostet ein Pflegeheim?. Die tatsächliche Höhe hängt stark von der einzelnen Einrichtung und der Region ab. Sieh dir das konkrete Angebot an, bevor du dich entscheidest.
Pflegegeld läuft weiter, aber nicht in voller Höhe
Wer normalerweise zu Hause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, bekommt es während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weiter, am An- und Abreisetag in voller Höhe (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Die häusliche Pflegesituation soll erhalten bleiben, auch wenn die Person vorübergehend in der Einrichtung versorgt wird. Bei Pflegegrad 3 liegt das volle Pflegegeld bei 599 € im Monat (§ 37 SGB XI, Stand 2026). Das ist der Anhaltspunkt dafür, wie viel während der Kurzzeitpflege anteilig weiterfließt.
So beantragst du sie
Am schnellsten geht es, wenn du die Kurzzeitpflege direkt bei der Pflegekasse anmeldest, im besten Fall schon während des Krankenhausaufenthalts, damit die Anschlussversorgung ohne Lücke organisiert ist. Für die spätere Erstattung brauchst du die Rechnung der Einrichtung, in der pflegebedingte Kosten und Unterkunft/Verpflegung getrennt ausgewiesen sind. Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann helfen, den gemeinsamen Jahresbetrag sinnvoll zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege aufzuteilen, gerade wenn beide Leistungen im selben Jahr nötig werden. Ein kostenloser Pflege-Check zeigt dir vorab, wie groß deine Lücke insgesamt ist.
Warum das für die Planung zählt
Kurzzeitpflege ist als Brücke gedacht, nicht als Dauerlösung. Sie verschafft Familien Zeit, eine gute Anschlusslösung zu finden, statt in einer akuten Krise überstürzt entscheiden zu müssen. Wie hoch das Risiko grundsätzlich ist, selbst einmal pflegebedürftig zu werden, zeigt Wie wahrscheinlich ist Pflegebedürftigkeit?. Welche Leistungen es dann insgesamt gibt, steht im Überblick Pflegegrade 1–5: Voraussetzungen und Leistungen.
So geht’s weiter
Ob der gemeinsame Jahresbetrag für deine Situation ausreicht oder ob zusätzliche private Vorsorge sinnvoll ist, klären wir kostenlos und unverbindlich, verständlich und ohne Verkaufsdruck.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Angaben nach § 42 und § 42a SGB XI, Stand 2026; Quellen auch AOK-Fachportal für Leistungserbringer (Gemeinsamer Jahresbetrag) und Bundesministerium für Gesundheit.
Über die Autoren

Verfasst von
Jonas Meng
Versicherungsmakler nach § 34d GewO
Unabhängiger Versicherungsmakler mit Zulassung nach § 34d GewO, eingetragen im Vermittlerregister. Spezialisiert auf die private Absicherung der Pflegelücke — ohne Bindung an einen Versicherer.

Fachlich geprüft von
Robin Werner
Versicherungsmakler nach § 34d GewO
Selbstständiger Versicherungsmakler mit eigener § 34d-Zulassung. Prüft die Ratgeber-Artikel von Pflegevorsorge Deutschland vor Veröffentlichung fachlich.