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Pflegevorsorge Deutschland

Was passiert mit deinem Geld, wenn Pflege kommt?

Sieben kurze Fragen zu Rente, Erspartem und Familie. Danach siehst du, wie lange dein Geld reicht, im Heim und zu Hause.

Hier rechnest du nur für dich, ohne Anmeldung. Eine Beratung ist ein eigener Schritt, und nur, wenn du willst.

In 2 Minuten durch · Ohne Anmeldung · Deine Angaben bleiben bei dir

Der Check braucht JavaScript. Unten siehst du ein Beispielergebnis, nicht mit deinen Angaben gerechnet.

Im Pflegeheim reicht dein Erspartes etwa 1 Jahr und 9 Monate.

Danach bleibt dir nur das geschützte Schonvermögen.

Im Pflegeheim

Rund um die Uhr versorgt. Der Eigenanteil sinkt mit jedem Jahr im Heim, weil der Zuschuss der Kasse steigt.

Kosten
4.996 €
Kasse (1. Jahr, mit Zuschlag)
1.632 €
Eigenanteil
1. Jahr 3.364 €ab 4. Jahr 2.111 €

Dein Erspartes reicht etwa 1 Jahr und 9 Monate

Zu Hause mit Pflegedienst

Ein Dienst kommt mehrmals pro Woche. Dein normales Leben läuft weiter und kostet weiter.

Kosten
2.100 €
Kasse
1.497 €
Eigenanteil
603 €

Dein Erspartes bleibt unangetastet

Zu Hause mit 24-Stunden-Betreuung

Eine Betreuungskraft wohnt bei dir und hilft im Alltag. Sie ersetzt keine Pflegefachkraft, Spritzen oder Wundversorgung kommen extra.

Kosten
3.100 €
Kasse
599 €
Eigenanteil
2.501 €

Dein Erspartes reicht etwa 2 Jahre und 10 Monate

Passt zu deiner Antwort

Zu Hause mit der Familie

Hier fließt kaum Geld ab. Die Kosten tragen deine Angehörigen: mit Zeit, weniger Arbeitsstunden und eigener Rente.

Kosten
1.700 €
Kasse
599 €
Belastung der Familie
1.101 €

1.101 € im Monat

Das zeigen wir als Belastung der Familie, nicht als Rechnung.

Dein Erspartes bleibt unangetastet

Wenn du ins Heim kommst

Kommst du ins Heim, zahlt ihr Heim und Wohnung gemeinsam aus euren Einnahmen. Im ersten Heimjahr fehlen euch dafür 2.014 € im Monat. Das geht vom Ersparten ab.

Ehepartner im Pflegefall: Kosten und Unterhalt

Deine Immobilie

Deine Immobilie haben wir nicht eingerechnet. Wohnt dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner weiter darin, bleibt ein angemessenes Zuhause in der Regel geschützt. Lebst du allein und kommst ins Heim, kann das Sozialamt verlangen, dass du sie verkaufst oder vermietest, bevor es zahlt. Wie das ausgeht, hängt vom Einzelfall ab.

Muss ich mein Eigenheim im Pflegefall verkaufen?

Deine Kinder

Bevor deine Kinder zahlen, setzt das Sozialamt dein eigenes Geld ein. Nach heutigem Recht zahlen Kinder Elternunterhalt erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 €. Zeit und Organisation tragen sie trotzdem oft: Anträge, Termine, Entscheidungen.

Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?

Wenn das Sozialamt zahlt

Reicht dein Geld nicht mehr, gibt es Hilfe zur Pflege vom Sozialamt. So entscheidet das Amt:

  • Es prüft zuerst dein Einkommen und Vermögen, bei Paaren auch das des Partners oder der Partnerin.
  • Es zahlt nur, was es für angemessen hält. Ein teureres Heim oder eine teurere Pflege zu Hause übernimmt es meist nicht, wenn es eine günstigere Lösung gibt.
  • Deine Wünsche zählen, aber nur, solange sie nicht deutlich mehr kosten.
  • Pflege zu Hause hat Vorrang. Auf ein günstigeres Heim darf das Amt dich nur verweisen, wenn dir das Heim zumutbar ist.

Gepflegt wirst du dann also dort, wo es das Amt bezahlt, und nicht unbedingt dort, wo du möchtest.

Hilfe zur Pflege vom Sozialamt

Wir rechnen mit Pflegegrad 3. Bei Pflegegrad 4 oder 5 steigt dein Eigenanteil zu Hause auf 1.140 € bis 2.710 € im Monat. Im Heim zahlst du ab Pflegegrad 2 denselben Eigenanteil.

So haben wir gerechnet
  • Pflegegrad 3.
  • Kosten nach Bundesdurchschnitt.
  • Lebenshaltung nach deiner Angabe. Wer allein ins Heim zieht, gibt die Wohnung auf.
  • Bei Paaren zählen wir das gemeinsame Ersparte für euch beide. Im Heimfall zahlt ihr Heim und Haushalt gemeinsam aus beiden Renten.
  • Weitere Einnahmen zählen zu dir.
  • Geschützt bleiben 20.000 € (allein 10.000 €, Ehe- und eingetragene Partner zusammen 20.000 €). Bei unverheirateten Paaren kann das Sozialamt anders rechnen.
  • Pflege durch Angehörige ist als Belastung der Familie dargestellt, nicht als Ausgabe.
  • Ein Beispiel zur Orientierung, kein Angebot und keine Beratung.
  • Kosten zu Hause sind Modellwerte aus Marktpreisen, keine amtliche Statistik.

Quelle: Bundesdurchschnitt vollstationärer Pflege, Stand 1. Juli 2026 (vdek-Auswertung der Pflegesatzvereinbarungen). Der Eigenanteil sinkt mit der Aufenthaltsdauer, weil die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI steigen (15 % / 30 % / 50 % / 75 % auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil). Leistungen der Pflegekasse: Stand 2026. Stand der Kosten: 1. Juli 2026. Kosten zu Hause sind Modellwerte aus Marktpreisen, keine amtliche Statistik.

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