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Pflegevorsorge Deutschland
RechtAktualisiert am 6 Min. Lesezeit

Elternunterhalt: Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?

Reicht das Geld im Pflegefall nicht, prüft das Sozialamt die Kinder. Seit 2020 gilt eine 100.000-Euro-Grenze. Wir erklären, wann Kinder wirklich zahlen müssen.

Von Jonas Meng · fachlich geprüft von Robin Werner

Es ist eine der größten Sorgen bei der Pflege — aus beiden Richtungen: „Muss ich für die Pflege meiner Eltern aufkommen?” und „Falle ich später meinen Kindern zur Last?” Seit 2020 liegt die Hürde für den sogenannten Elternunterhalt deutlich höher als früher.

Wenn das Geld nicht reicht: die Reihenfolge

Kann jemand die Pflegekosten nicht aus eigener Kraft tragen, greift eine feste gesetzliche Reihenfolge:

  1. Zuerst wird das eigene Einkommen (Rente) eingesetzt, bis auf einen kleinen Eigenbehalt.
  2. Dann das eigene Vermögen, bis auf einen Schonbetrag von 10.000 € (Stand 2026).
  3. Reicht das nicht, springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege” ein.
  4. Erst danach prüft das Amt, ob es sich das Geld von den erwachsenen Kindern zurückholt (Elternunterhalt).

Genau dieser vierte Schritt hat vielen Familien früher Angst gemacht. Seit einer Gesetzesänderung ist er aber die Ausnahme.

Für Verheiratete reichen die Schritte 1 und 2 weiter, als viele erwarten: Dort zählen Einkommen und Vermögen des Ehepartners mit. Was dabei geschützt bleibt, steht in Ehepartner im Pflegefall.

Die 100.000-Euro-Grenze

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (in Kraft seit Januar 2020) gilt: Erwachsene Kinder werden für den Elternunterhalt erst herangezogen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 € liegt, und zwar pro Kind einzeln betrachtet.

Dabei gilt:

  • Es zählt das eigene Einkommen des Kindes, nicht das des Ehepartners.
  • Das Sozialamt geht zunächst davon aus, dass die Grenze nicht überschritten wird (Vermutungsregel). Nur bei konkreten Anhaltspunkten wird das Einkommen überhaupt geprüft.
  • Liegt das Einkommen unter 100.000 €, gibt es keinen Rückgriff: Die Kinder müssen nichts zahlen.

Und trotzdem: die emotionale Realität

Rechtlich müssen die wenigsten zahlen, aber viele tun es freiwillig. Wenn ein Elternteil ins günstigste verfügbare Heim müsste oder auf Dinge verzichten würde, springen Kinder oft aus eigenem Antrieb ein: mit Geld, mit Zeit und Organisation. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht, die Situation drängt trotzdem in diese Richtung.

Private Vorsorge setzt genau hier an: Sie nimmt der Familie beide Lasten ab, die rechtliche wie die freiwillige. Umgekehrt lohnt sich auch der Blick darauf, welche finanziellen Leistungen pflegende Angehörige selbst bekommen können. Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson und die Verhinderungspflege entlasten oft schon vor dem Elternunterhalt.

Wie Vorsorge das Thema vom Tisch nimmt

Wer die Pflegelücke privat abgesichert hat, muss weder auf das Sozialamt hoffen noch auf die Unterstützung der Kinder bauen. Die private Leistung deckt die Kosten, das Ersparte bleibt, das Haus bleibt — und die Kinder können für dich da sein, ohne zu rechnen. Welche Absicherungsform dafür passt, zeigt unser Vergleich Pflegerente oder Pflegetagegeld?, oder dein Pflege-Check zeigt in zwei Minuten deine persönliche Größenordnung.


So geht’s weiter: Ob und wie sich eine Absicherung für deine Situation lohnt, sagen wir dir ehrlich im kostenlosen Beratungsgespräch — auch dann, wenn sie sich nicht lohnt. Unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben Stand 2026; maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen im Einzelfall.

Über die Autoren

Jonas Meng

Verfasst von

Jonas Meng

Versicherungsmakler nach § 34d GewO

Unabhängiger Versicherungsmakler mit Zulassung nach § 34d GewO, eingetragen im Vermittlerregister. Spezialisiert auf die private Absicherung der Pflegelücke — ohne Bindung an einen Versicherer.

Robin Werner

Fachlich geprüft von

Robin Werner

Versicherungsmakler nach § 34d GewO

Selbstständiger Versicherungsmakler mit eigener § 34d-Zulassung. Prüft die Ratgeber-Artikel von Pflegevorsorge Deutschland vor Veröffentlichung fachlich.

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