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Pflegevorsorge Deutschland
GrundlagenAktualisiert am 8 Min. Lesezeit

Pflegegrade 1–5: Voraussetzungen und Leistungen im Überblick

Was bedeuten die Pflegegrade 1 bis 5, wie wird eingestuft und welche Leistungen zahlt die Pflegekasse je Pflegegrad? Alle Beträge im Überblick, Stand 2026.

Von Jonas Meng · fachlich geprüft von Robin Werner

Wenn Pflege plötzlich zum Thema wird, taucht schnell ein Begriff auf: der Pflegegrad. Er entscheidet darüber, ob und wie viel Geld die Pflegekasse zahlt. Fünf Stufen gibt es, von Pflegegrad 1 bei geringer Beeinträchtigung bis Pflegegrad 5 bei schwerster Beeinträchtigung. Wie die Einstufung funktioniert und welche Leistungen dir bei jedem Pflegegrad zustehen, schauen wir uns in Ruhe an.

Was ist ein Pflegegrad überhaupt?

Ein Pflegegrad drückt aus, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann und wie viel Unterstützung er braucht. Je weniger selbstständig jemand ist, desto höher der Pflegegrad und desto mehr Leistungen gibt es.

Seit 2017 zählt dabei nicht mehr allein die körperliche Einschränkung. Auch geistige und psychische Beeinträchtigungen, etwa eine Demenz, fließen gleichberechtigt mit ein. Das ist wichtig, weil viele Menschen körperlich noch fit wirken, im Alltag aber trotzdem viel Begleitung brauchen.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Die Einstufung übernimmt ein Gutachter — beim gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Grundlage ist das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA). Dabei wird nicht gefragt „Was fehlt?”, sondern „Was kann der Mensch noch selbst?”. Beamtinnen und Beamte sind über ein eigenes System aus Beihilfe und Pflegepflichtversicherung abgesichert. Dazu im Detail: Beihilfefähige Pflegezusatzversicherung für Beamte.

Der Gutachter schaut sich sechs Lebensbereiche an, die unterschiedlich stark gewichtet werden:

  • Mobilität — sich bewegen, aufstehen, gehen (10 %)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen — hier zählt der höhere der beiden Werte (15 %)
  • Selbstversorgung — Waschen, Anziehen, Essen (40 %)
  • Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen — Medikamente, Arztbesuche, Therapien (20 %)
  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15 %)

Aus allen Bereichen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Je höher die Punktzahl, desto größer der Hilfebedarf und desto höher der Pflegegrad.

(Quelle: § 15 SGB XI; Bundesgesundheitsministerium, Stand 2026)

Die fünf Pflegegrade und ihre Punktegrenzen

PflegegradPunkte (NBA)Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
112,5 bis unter 27gering
227 bis unter 47,5erheblich
347,5 bis unter 70schwer
470 bis unter 90schwerste
590 bis 100schwerste, mit besonderen Anforderungen an die Pflege

(Stand 2026)

Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Und Pflegegrad 5 setzt nicht zwingend 90 Punkte voraus. Er kann auch bei besonderen Bedarfslagen vergeben werden, etwa wenn jemand seine Arme und Beine kaum noch gebrauchen kann.

Welche Leistungen gibt es je Pflegegrad?

Was die Pflegekasse zahlt, hängt vom Pflegegrad ab und davon, wie du gepflegt wirst — zu Hause von Angehörigen (Pflegegeld), zu Hause durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistung) oder im Heim (vollstationär).

Pflegegrad 1: die kleinste Stufe

Pflegegrad 1 fällt aus der Reihe: Es gibt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Stattdessen bekommst du:

  • den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (für z. B. Betreuungsangebote oder eine Alltagshilfe)
  • Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (42 € pro Monat) und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 €)
  • 131 € Zuschuss bei vollstationärer Pflege

(Stand 2026)

Pflegegrad 2 bis 5: Pflegegeld und Pflegesachleistung

Ab Pflegegrad 2 stehen dir die zentralen Leistungen zu. Diese Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 (4,5 % mehr als 2024) und bleiben auch 2026 unverändert:

PflegegradPflegegeld (zu Hause)Pflegesachleistung (Pflegedienst)Vollstationär (Heim)
2347 €796 €805 €
3599 €1.497 €1.319 €
4800 €1.859 €1.855 €
5990 €2.299 €2.096 €

Beträge pro Monat, Stand 2026. Quelle: Bundesgesundheitsministerium / Verbraucherzentrale.

Pflegegeld bekommst du, wenn dich Angehörige oder Bekannte pflegen. Es wird direkt an dich ausgezahlt. Pflegesachleistung gibt es, wenn ein ambulanter Pflegedienst kommt; sie wird direkt mit dem Dienst abgerechnet. Du kannst beides auch kombinieren (sogenannte Kombinationsleistung).

Was zusätzlich für alle gilt

Neben diesen Kernleistungen gibt es weitere Töpfe, die je nach Situation dazukommen — etwa der Entlastungsbetrag (131 € monatlich in allen Pflegegraden), Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (seit Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengefasst) sowie Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege.

(Stand 2026, Quelle: Verbraucherzentrale)

Der wichtige Haken: Die Leistungen sind Zuschüsse, keine Vollkasko

Alle diese Beträge sind feste Zuschüsse, keine Erstattung der tatsächlichen Kosten. Ein Heimplatz kostet im Bundesdurchschnitt rund 5.770 € im Monat. Selbst bei Pflegegrad 5 zahlt die Pflegekasse davon nur 2.096 €. Übrig bleiben im ersten Aufenthaltsjahr 3.364 € pro Monat — die sogenannte Pflegelücke, und die trägst du selbst.

Wie groß diese Lücke wirklich ist und warum sie mit dem Pflegegrad nicht automatisch kleiner wird, haben wir dir in Die Pflegelücke einfach erklärt im Detail vorgerechnet. Und was ein Heimplatz konkret kostet, liest du in Was kostet ein Pflegeheim?.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Weg ist unkomplizierter, als viele denken:

  1. Antrag stellen — formlos bei deiner Pflegekasse (die sitzt bei deiner Krankenkasse). Ein Anruf oder eine kurze E-Mail genügt.
  2. Begutachtungstermin — der Gutachter kommt zu dir nach Hause und schaut sich die sechs Lebensbereiche an.
  3. Bescheid — die Pflegekasse teilt dir den Pflegegrad mit. Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

Ein Tipp: Führe vor dem Termin ein paar Tage lang ein Pflegetagebuch. So kannst du beim Gutachten konkret zeigen, wobei im Alltag tatsächlich Hilfe nötig ist. Das wird sonst leicht unterschätzt.

Was du daraus mitnehmen kannst

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu den Leistungen der Pflegekasse — aber diese Leistungen decken den Bedarf bewusst nur zum Teil. Drei Dinge sind gut zu wissen:

  1. Eingestuft wird nach Selbstständigkeit, nicht nach Diagnose. Auch geistige und psychische Einschränkungen zählen voll mit.
  2. Die Beträge sind gedeckelt. Sie steigen nicht mit den echten Kosten — die nächste Erhöhung ist frühestens für 2028 vorgesehen.
  3. Zwischen Zuschuss und tatsächlichen Kosten bleibt eine Lücke. Genau diese Lücke ist der Grund, sich mit privater Vorsorge zu beschäftigen — deine Pflegelücke berechnen geht in zwei Minuten, für deinen Pflegegrad.

So geht’s weiter: Wenn du wissen möchtest, wie du die Lücke bei deinem gewünschten Pflegegrad sinnvoll absichern kannst, hilft dir unser Vergleich Pflegerente oder Pflegetagegeld? bei der Orientierung. Und wir klären das im Erstgespräch in Ruhe durch — ehrlich und ohne Verkaufsdruck. Auch dann, wenn sich zeigt, dass du nichts brauchst.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Leistungsbeträge Stand 2026 (Quellen: § 15 SGB XI, Bundesgesundheitsministerium, Verbraucherzentrale); Heimkosten Stand 1. Juli 2026 (vdek).

Über die Autoren

Jonas Meng

Verfasst von

Jonas Meng

Versicherungsmakler nach § 34d GewO

Unabhängiger Versicherungsmakler mit Zulassung nach § 34d GewO, eingetragen im Vermittlerregister. Spezialisiert auf die private Absicherung der Pflegelücke — ohne Bindung an einen Versicherer.

Robin Werner

Fachlich geprüft von

Robin Werner

Versicherungsmakler nach § 34d GewO

Selbstständiger Versicherungsmakler mit eigener § 34d-Zulassung. Prüft die Ratgeber-Artikel von Pflegevorsorge Deutschland vor Veröffentlichung fachlich.

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