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Pflegevorsorge Deutschland
Ratgeber7 Min. Lesezeit

Beihilfefähige Pflegezusatzversicherung für Beamte

Beihilfe und Pflegepflichtversicherung sichern Beamte im Pflegefall ab, aber nur bis zum Niveau der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wo die Lücke bleibt.

Von Jonas Meng · fachlich geprüft von Robin Werner

Als Beamtin oder Beamter bist du in aller Regel nicht gesetzlich pflegeversichert, sondern über zwei Bausteine abgesichert: die Beihilfe deines Dienstherrn und eine private Pflegepflichtversicherung (PPV). Wer nach einer „beihilfefähigen Pflegezusatzversicherung” sucht, will meistens wissen, ob das im Ernstfall reicht oder trotzdem eine Lücke bleibt. Beihilfe und PPV sichern dich ab, aber nur bis zu einem bestimmten Niveau.

Wie die Pflegeabsicherung für Beamte aufgebaut ist

Anders als gesetzlich Versicherte zahlst du als Beamtin oder Beamter keine Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Stattdessen greifen zwei Bausteine ineinander:

  • Beihilfe — dein Dienstherr übernimmt einen festgelegten Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen.
  • Private Pflegepflichtversicherung (PPV) — eine Versicherung, die du abschließen musst und die grundsätzlich den restlichen Anteil abdeckt.

Wichtig für den Namen: Eine „beihilfekonforme” Pflegeversicherung ist genau diese Pflicht-PPV, kalkuliert passend zu deinem Beihilfebemessungssatz. Das ist etwas anderes als eine freiwillige Pflegezusatzversicherung. Dazu weiter unten mehr.

Der Beihilfebemessungssatz: 50 bis 80 Prozent

Wie viel die Beihilfe übernimmt, hängt vom sogenannten Bemessungssatz ab. Für Bundesbeamte regelt das § 46 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), Auswahl der wichtigsten Fälle:

PersonengruppeBemessungssatz
Aktive Beamtin/Beamter50 %
Aktive Beamtin/Beamter mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, oder in Elternzeit70 %
Versorgungsempfänger (im Ruhestand)70 %
Berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %

Quelle: § 46 BBhV, Stand 2026.

Das gilt unmittelbar für Bundesbeamte. Landesbeamtinnen und -beamte (also die meisten, etwa Lehrkräfte oder die Polizei) fallen unter die Beihilfeverordnung ihres Bundeslands. Die meisten Länder orientieren sich am selben Grundprinzip (50 % aktiv, 70 % im Ruhestand oder mit Kindern), einzelne Länder weichen bei Familienregelungen im Detail ab. Sicher weißt du es erst, wenn du in die Beihilfeverordnung deines Landes schaust oder bei der zuständigen Beihilfestelle nachfragst.

Beihilfe plus PPV: gedeckelt auf das Niveau der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die beihilfekonforme PPV soll so kalkuliert sein, dass ihre Leistung zusammen mit der Beihilfe rechnerisch auf das Niveau der gesetzlichen Pflegeversicherung kommt, nicht darüber hinaus. Ob dein Bemessungssatz bei 50 oder 70 Prozent liegt, bestimmt also vor allem, wer von den beiden Kostenträgern welchen Anteil übernimmt, nicht wie viel insgesamt fließt.

Bei vollstationärer Pflege in Pflegegrad 5 liegt dieser Deckel (Stand 2026) bei 2.096 € im Monat, demselben Betrag, den auch gesetzlich Pflegeversicherte erhalten. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige liegt die Grenze beim Pflegegeld in Pflegegrad 5 bei 990 € im Monat. § 23 Abs. 3 SGB XI schreibt das ausdrücklich vor: Die beihilfekonforme PPV muss zusammen mit der Beihilfe genau diesen Versicherungsschutz gewährleisten, kalibriert auf die Bemessungssätze nach § 46 Abs. 2 und 3 BBhV. Weicht dein Landes-Bemessungssatz vom Bundesmaßstab ab, kann sich daraus rechnerisch eine kleine Differenz ergeben.

Warum die Pflegelücke für Beamte genauso real ist

Weil Beihilfe und PPV zusammen kaum mehr zahlen als die gesetzliche Pflegeversicherung, hast du als Beamtin oder Beamter im Grundsatz dieselbe Pflegelücke wie jeder gesetzlich oder privat Pflegeversicherte auch. Eine Ausnahme gibt es: Reicht dein Einkommen nach Abzug bestimmter Freibeträge nicht aus, greift auf Antrag zusätzlich § 39 Abs. 2 BBhV (Bund; Länder regeln vergleichbar). Er macht dann auch Aufwendungen über das Niveau der gesetzlichen Pflegeversicherung hinaus sowie für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten beihilfefähig, ein beihilfeinterner Auffangmechanismus, der die Lücke in diesem Fall kleiner macht.

Ein Pflegeheimplatz kostet im Bundesdurchschnitt rund 5.770 € im Monat (Stand 1. Juli 2026). Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, erklären wir in Was kostet ein Pflegeheim?. Genau gerechnet (5.773 €) stehen dem der gedeckelte Zuschuss von 2.096 € sowie im ersten Jahr der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI (15 % des pflegebedingten Eigenanteils, rund 313 €) gegenüber: 3.364 € Eigenanteil im Monat. Weil dieser Zuschlag mit der Aufenthaltsdauer steigt, sind es im Schnitt der ersten vier Jahre 2.790 € im Monat (Stand 2026). Dieses Geld muss aus Rente, Ersparnissen oder einer zusätzlichen privaten Absicherung kommen.

Ein höherer Beihilfebemessungssatz (etwa im Ruhestand oder mit Kindern) verschiebt vor allem, wer die 2.096 € finanziert, und senkt zugleich deinen PPV-Beitrag. An der Lücke zu den tatsächlichen Kosten ändert er wenig.

Was eine ergänzende Pflegezusatzversicherung leisten kann

Die Pflicht-PPV ist gesetzlich vorgeschrieben und zusammen mit der Beihilfe auf das Niveau der gesetzlichen Pflegeversicherung kalkuliert, nicht darüber hinaus. Wer die Lücke zu den tatsächlichen Kosten schließen will, braucht zusätzlich eine freiwillige Pflegezusatzversicherung, etwa eine Pflegerente oder ein Pflegetagegeld. Ob sich eine solche Absicherung für dich lohnt, ordnen wir grundsätzlich in Ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll? ein. Für Beamte gilt dabei dieselbe Logik wie für alle anderen: Wie hoch die Absicherung ausfallen sollte und welche Form besser passt, hängt von der persönlichen Situation ab, nicht vom Beamtenstatus. Pflege-Check starten und in zwei Minuten eine erste Größenordnung sehen.

So geht’s weiter

Ob dein Bemessungssatz bei 50 oder 70 Prozent liegt, deine PPV beihilfekonform kalkuliert ist und wie groß deine persönliche Lücke tatsächlich ausfällt, schauen wir uns im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam an — unabhängig, verständlich und ohne Verkaufsdruck.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Angaben zu §§ 39 und 46 BBhV (Bund), Stand 2026. Für Landesbeamte gilt die jeweilige Landesbeihilfeverordnung, die im Detail abweichen kann. Leistungen der Pflegekasse Stand 2026; Heimkosten Stand 1. Juli 2026 (Quelle: vdek-Auswertung der Pflegesatzvereinbarungen).

Über die Autoren

Jonas Meng

Verfasst von

Jonas Meng

Versicherungsmakler nach § 34d GewO

Unabhängiger Versicherungsmakler mit Zulassung nach § 34d GewO, eingetragen im Vermittlerregister. Spezialisiert auf die private Absicherung der Pflegelücke — ohne Bindung an einen Versicherer.

Robin Werner

Fachlich geprüft von

Robin Werner

Versicherungsmakler nach § 34d GewO

Selbstständiger Versicherungsmakler mit eigener § 34d-Zulassung. Prüft die Ratgeber-Artikel von Pflegevorsorge Deutschland vor Veröffentlichung fachlich.

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